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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12 (https://dejure.org/2013,11657)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2013 - 10 Sa 569/12 (https://dejure.org/2013,11657)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2013 - 10 Sa 569/12 (https://dejure.org/2013,11657)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der Einsatzgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sicherheitsgewerbe bei Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte; Arbeitnehmerklage bei Nichtbestehen körperlicher Leistungsprüfungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sicherheitsgewerbe bei Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte; unbegründete Arbeitnehmerklage bei Nichtbestehen körperlicher Leistungsprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Die in § 18 des Arbeitsvertrags getroffene Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Entzug der Einsatzgenehmigung durch die US-Streitkräfte sei wirksam (BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06).

    Das BAG habe im Urteil vom 19.03.2008 (7 AZR 1033/06) ausgeführt, dass der Entzug der Einsatzgenehmigung allein kein ausreichender Sachgrund für die auflösende Bedingung sei.

    Für den Bedingungseintritt ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vereinbarung ausreichend, dass der Widerruf der Einsatzgenehmigung von den US-Streitkräften auf eine Zuwiderhandlung gegen das Performance Work Statement (PWS) gestützt wird und nicht, dass ein solcher Verstoß tatsächlich vorliegt (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 10, AP § 21 TzBfG Nr. 5).

    Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen vielmehr, ob die Parteien eine rechtlich statthafte Vertragsgestaltung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung objektiv funktionswidrig zu Lasten des Arbeitnehmers verwendet haben (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 11 mwN, aaO).

    Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer einen anderen freien Arbeitsplatz anbieten, bevor er sich auf die auflösende Bedingung berufen darf (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12 mwN, aaO; im Anschluss: LAG Rheinland-Pfalz 06.07.2011 - 7 Sa 581/10; 15.03.2012 - 11 Sa 662/11; 11.04.2013 - 10 Sa 528/12; jeweils Juris).

    Sie folgt aus den Besonderheiten bei der Bewachung von militärischen Einrichtungen (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12 mwN, aaO).

    Für den Bedingungseintritt ist ausreichend, dass der Widerruf der Einsatzgenehmigung von den US-Streitkräften auf eine Zuwiderhandlung gegen das Performance Work Statement gestützt wird und nicht, dass ein solcher Verstoß tatsächlich vorliegt (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 10, aaO.).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Aufgrund der Vorgaben des EuGH und des BAG (18.07.2012 - 7 AZR 783/10) müsse nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs auch vorliegend eine zusätzliche Rechtsmissbrauchskontrolle stattfinden.

    Entgegen der Ansicht der Berufung hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (26.01.2012 - C-586/10 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 "Kücük") und des BAG (18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1351) keine zusätzliche Rechtsmissbrauchskontrolle stattzufinden.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Entgegen der Ansicht der Berufung hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (26.01.2012 - C-586/10 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 "Kücük") und des BAG (18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1351) keine zusätzliche Rechtsmissbrauchskontrolle stattzufinden.
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Entgegen der Ansicht der Berufung hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (26.01.2012 - C-586/10 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 "Kücük") und des BAG (18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1351) keine zusätzliche Rechtsmissbrauchskontrolle stattzufinden.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Dies entspricht auch den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung), deren Umsetzung der befristungsrechtliche Teil des TzBfG dient (BAG 15.08.2012 - 7 AZR 184/11 - NZA 2013, 45, mwN).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Jedenfalls enthält die Richtlinie 2000/78/EG keinen Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer aufgrund des Verbotes der Diskriminierung wegen einer Behinderung in den Schutzbereich der Richtlinie fallen, sobald sich irgendeine Krankheit manifestiert (EuGH 11.07.2006 - C-13/05 - NZA 2006, 839 "Chacón Navas"; EuGH 11.04.2013 - C-335/11 - Juris "Ring").
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Jedenfalls enthält die Richtlinie 2000/78/EG keinen Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer aufgrund des Verbotes der Diskriminierung wegen einer Behinderung in den Schutzbereich der Richtlinie fallen, sobald sich irgendeine Krankheit manifestiert (EuGH 11.07.2006 - C-13/05 - NZA 2006, 839 "Chacón Navas"; EuGH 11.04.2013 - C-335/11 - Juris "Ring").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 10 Sa 528/12

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer einen anderen freien Arbeitsplatz anbieten, bevor er sich auf die auflösende Bedingung berufen darf (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12 mwN, aaO; im Anschluss: LAG Rheinland-Pfalz 06.07.2011 - 7 Sa 581/10; 15.03.2012 - 11 Sa 662/11; 11.04.2013 - 10 Sa 528/12; jeweils Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 7 Sa 581/10

    Auflösende Bedingung - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Entzug der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer einen anderen freien Arbeitsplatz anbieten, bevor er sich auf die auflösende Bedingung berufen darf (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12 mwN, aaO; im Anschluss: LAG Rheinland-Pfalz 06.07.2011 - 7 Sa 581/10; 15.03.2012 - 11 Sa 662/11; 11.04.2013 - 10 Sa 528/12; jeweils Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 11 Sa 662/11

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
    Der Arbeitgeber muss daher dem Arbeitnehmer einen anderen freien Arbeitsplatz anbieten, bevor er sich auf die auflösende Bedingung berufen darf (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12 mwN, aaO; im Anschluss: LAG Rheinland-Pfalz 06.07.2011 - 7 Sa 581/10; 15.03.2012 - 11 Sa 662/11; 11.04.2013 - 10 Sa 528/12; jeweils Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

    Die Bestimmung des § 18 des Arbeitsvertrages lag unter anderem auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2008 (7 AZR 1033/06; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 25. April 2013 - 10 Sa 569/12; 11. April 2013 - 10 Sa 528/12; 6. Juli 2011 - 7 Sa 581/10) zugrunde und wurde im dortigen Streitfall nicht beanstandet.

    Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen vielmehr, ob die Parteien eine rechtlich statthafte Vertragsgestaltung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung objektiv funktionswidrig zu Lasten des Arbeitnehmers verwendet haben (so ausdrücklich: BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 11; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2017 - 5 Sa 378/16 - Rn. 30; 25. April 2013 - 10 Sa 569/12 - Rn. 34, jeweils zitiert nach juris mwN.

    Sie folgt aus den Besonderheiten bei der Bewachung von militärischen Einrichtungen (BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2017 - 5 Sa 378/16 - Rn. 31 mwN.; 25. April 2013 - 10 Sa 569/12 - Rn. 35 ; 11. April 2013 - 10 Sa 528/12 - Rn. 38, alle zitiert nach juris ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 5 Sa 378/16

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe - Entzug der Einsatzgenehmigung

    Für den Bedingungseintritt ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vereinbarung ausreichend, dass der Widerruf der Einsatzgenehmigung von den US-Streitkräften auf eine Zuwiderhandlung gegen die Performance Work Statements (PWS) gestützt wird und nicht, dass ein solcher Verstoß tatsächlich vorliegt (so ausdrücklich BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 10; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 11.04.2013 - 10 Sa 528/12 - Rn. 36; 25.04.2013 - 10 Sa 569/12 - Rn. 33).

    Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen vielmehr, ob die Parteien eine rechtlich statthafte Vertragsgestaltung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung objektiv funktionswidrig zu Lasten des Arbeitnehmers verwendet haben (so ausdrücklich: BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 11; im Anschluss LAG Rheinland-Pfalz 11.04.2013 - 10 Sa 528/12 - Rn. 37; 25.04.2013 - 10 Sa 569/12 - Rn. 34).

    Mit dem Entzug der Einsatzgenehmigung nehmen die US-Streitkräfte eine hoheitliche Maßnahme vor, die kraft Völkergewohnheitsrechts Immunität von der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland genießt (BAG 23.09.2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 17 mwN; 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12; LAG Rheinland-Pfalz 11.04.2013 - 10 Sa 528/12 - Rn. 38 mwN; 25.04.2013 - 10 Sa 569/12 - Rn. 35).

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